IKEA

24.04.2020


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Das Beschwerdeverfahren ist hiermit abgeschlossen.


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Sehr geehrte Damen und Herren, die Firma Ikea wirbt auf Ihrer Website für den Bezug eines Gartensessels zum vergünstigten Preis - siehe beiliegendes Foto. Nunmehr verhält es sich so, dass dieser Sessel online NICHT bestellt werden kann und der Zeitraum für den vergünstigten Bezug mit 01.05.2020 - also vor Öffnung der Geschäftslokale! -endet. Ich finde dies irreführend. Mit der Bitte um Überprüfung verbleibe ich mit freundlichen Grüßen