Das
Unternehmen hat nach der Kontaktaufnahme des Österreichischen Werberates sofort
reagiert und die beanstandete Werbemaßnahme zurückgezogen. Diese wird zukünftig
auch nicht mehr verwendet.
Das
Beschwerdeverfahren sieht bei einer Rücknahme einer beanstandeten Werbemaßnahme
durch das Unternehmen keine weitere Behandlung der Beschwerde vor. Das
Beschwerdeverfahren ist hiermit abgeschlossen (siehe Verfahrensordnung).
Der/die Beschwerdeführer/innen wurden davon in Kenntnis gesetzt.
Wir danken dem Unternehmen für
die rasche Umsetzung und Kooperation.
Schönen Guten Tag
Heute früh ging diese Werbung auf Facebook online – Bitte überprüfen ob es mein Empfinden dem Ehrgefühl von Frauen Gegenüber oder ein NO Go in der Werbung ist.