Frauenverachtend

06.03.2020


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Die eingebrachte Beschwerde betrifft eine Werbemaßnahme eines deutschen Unternehmens. Diese Werbemaßnahme wurde auch nicht in Österreich geschaltet und fällt deshalb nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberats.  Der Fall ist seitens des ÖWR hiermit abgeschlossen. Der/die Beschwerdeführer/in wurde informiert, dass die Zuständigkeit beim Deutschen Werberat liegt. Eine weitere Behandlung ist über den deutschen Werberat möglich.


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Guten Tag Ich habe eine Tasche bei tatonka bestellt. An der Tasche hing eine kleine info Broschüre. Bei Einstellungen des gurtes steht allen Ernstes: STECKSCHLIESSE: Schliessen: männliches Teil in weibliches Teil einführen und einrasten ^. Alles auch noch fein auf englisch. Das ist ein Outdoor Händler mit gutem Ruf, das ist 2020 jedoch unterste Schublade und sexistisch. Ich habe mich sehr darüber aufgeregt . Liebe Grüße