Sexistischer Post von McFit auf Facebook

24.02.2020


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Anmerkung:

Das Unternehmen hat sich zwei Wochen nach der Veröffentlichung der Entscheidung beim ÖWR telefonisch gemeldet und zugesichert, dass die beanstandete Werbemaßnahme entfernt wurde und nicht mehr zum Einsatz kommt. Eine interne Schulung des Unternehmens-Kommunikationspersonals wurde ebenfalls vorgenommen. Der ÖWR dankt für die gute Zusammenarbeit.

Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (Social Media) des Fitnesscenters McFit die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus.

Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen spricht sich für die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus, da die gewählte textliche Botschaft Geschlechterdiskriminierung darstellt.
Das beanstandete Sujet zeigt die Aufschrift „Mario: ‚Ich habe gelesen, dass 68% der Frauen im Gym nicht rechnen können‘ – Paula: ‚Wie gut, dass ich zu den anderen 12% gehöre!‘“ Die vermittelte Botschaft stellt die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage und ist eindeutig diskriminierend und herabwürdigend gegenüber Frauen. Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen ist der Auffassung, dass das beanstandete Sujet deshalb gegen die Richtlinien des Ethik Kodex der Werbewirtschaft verstößt und spricht sich für die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus.
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sieht im Hinblick auf das beanstandete Werbesujet eine Verletzung des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, vor allem der Artikel 2.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung, 1.1. Allgemeine Werbegrundsätze sowie 1.2 Ethik und Moral.
Die Werberäte und Werberätinnen sehen einen Verstoß gegen die nachfolgend angeführten Punkte des Ethik-Kodex der österreichischen Werbewirtschaft:

2.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung
1.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn
b) die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird.
a) Personen auf abwertende, verächtlich machende oder verspottende Weise dargestellt werden;

1.1. Allgemeine Werbegrundsätze 
5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch eine entwürdigende Darstellung von Sexualität oder anderweitig diskriminierende Darstellungen. 
1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.

1.2. Ethik und Moral
1.2. Werbung darf niemanden mittelbar oder unmittelbar diskriminieren oder Diskriminierung fördern. Besonderen Schutz vor Diskriminierung bedürfen dabei die Diversitätskerndimensionen.
b) Geschlecht: Werbung darf niemanden (mittelbar oder unmittelbar) aufgrund seines Geschlechtes diskriminieren. Männer und Frauen sind stets als vollkommen gleichwertig zu betrachten und zu behandeln.


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Ein sexistischer Post (Text siehe upload) auf der Seite von McFit. (Name bei Post nicht verblurred, ist mein eigener Post).