MERKUR Rindssuppe

09.10.2019


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Das Beschwerdeverfahren ist hiermit abgeschlossen.


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Laut Packung "nach traditioneller Rezeptur". 2. Zutat in der Liste ist Palmöl.