Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Das Beschwerdeverfahren ist hiermit abgeschlossen.
Hab einen an mich adressierten Rechtsanwaltsbrief von "http://marketingrecht.at" bekommen, in dem "Webmarketing wie wir es kennen" als "eindeutig illegal" bezeichnet wird, und v.a. ein eintägiges Seminar um 1.500€ als Lösung angepriesen wird.
Pauschal Angst machen, Lösung für diese Angst anbieten, profitieren. Find ich ethisch (und moralisch) schwer bedenklich.
Rest siehe Bildmaterial.
LG