nicht gekennzeichnete Anzeige inkl. nachweisbar falscher Aussagen im "Salzburger Fenster"

18.09.2019


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Das Beschwerdeverfahren ist hiermit abgeschlossen.


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im "Salzburger Fenster" vom 10. September 2019 findet sich auf Seite 7 eine nicht gekennzeichnete Anzeige für einen "Gesundheitsvortrag" zu den dort aufgezählten Punkten - Erdstrahlen - Wasseradern - Elektrobelastung mit dem zusätzlichen Hinweis "Da man die Auswirkungen von Erdstrahlen, Wasseradern und Elektrosmog auch elektronisch messen kann [...]". Nicht einer dieser Punkte hält einer technischen und wissenschaftlichen Überprüfung stand, des weiteren ist die Einladung zu dem "Gesundheitsvortrag" nicht als Anzeige oder Werbung gekennzeichnet.