Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Das Beschwerdeverfahren ist hiermit abgeschlossen.
im "Salzburger Fenster" vom 10. September 2019 findet sich auf Seite 7 eine nicht gekennzeichnete Anzeige für einen "Gesundheitsvortrag" zu den dort aufgezählten Punkten
- Erdstrahlen
- Wasseradern
- Elektrobelastung
mit dem zusätzlichen Hinweis "Da man die Auswirkungen von Erdstrahlen, Wasseradern und Elektrosmog auch elektronisch messen kann [...]".
Nicht einer dieser Punkte hält einer technischen und wissenschaftlichen Überprüfung stand, des weiteren ist die Einladung zu dem "Gesundheitsvortrag" nicht als Anzeige oder Werbung gekennzeichnet.