Asfinag-Werbung

29.07.2019


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Seitens des/der Beschwerdeführer/in wurden die relevanten Unterlagen zur Bearbeitung der Beschwerdeführung trotz Aufforderung nicht vorgelegt. Eine abschließende Beurteilung durch den Werberat ist daher nicht möglich. Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen.


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Sehr geehrte Damen und Herren! Könnten Sie bitte diese niveaulose Asfinag-Werbung verbieten? Die mit dem Auffahrunfall. Es ist absolut unnötig, so etwas zu zeigen. Mit freundlichen Grüßen