Werbung mit Name "Führer" in Braunau

17.06.2019


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx)) .
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.


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Ich finde es instinktlos und tendenziös, wenn in Braunau, der Geburtsstadt Hitlers, plakativ Werbung mit dem Namen "Führer" gemacht wird. Auch wenn die Inhaber und das Unternehmen tatsächlich Führer heißen ...