Diskriminierung von Personen mit Autismus

13.05.2019


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (TV-Spot) der Fielmann AG keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:
Der Vorhalt, dass es sich hierbei um Diskriminierung von Personen mit Autismus handelt, kann von der absoluten Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen nicht nachvollzogen werden. Vielmehr wird angemerkt, dass vermeintlich negative Charaktereigenschaften im TV-Spot positiv hervorgehoben werden. Darüber hinaus wird der Protagonist sowohl als Kind, als auch als erwachsener Optiker selbstbewusst, gut integriert und fröhlich dargestellt. Die absolute Mehrheit stuft den TV-Spot deshalb als unproblematisch ein und entscheidet für keinen Grund zum Einschreiten.


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Die neue Fielmann Werbung ist meines Erachtens nach unagebracht. Die Anspielung auf ein Kind mit Autismus ist eindeutig, dies wird anschließend meiner Meinung nach durch Sätze wie "Was soll aus dir einmal werden" ins Negative gezogen. Dadurch könnten sich Personen mit Autismus oder ähnlichen Erkrankungen diskriminiert fühlen.