Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx)) .
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mir ist klar, dass jede Sekunde in der Radiowerbung viel Geld kostet und daher der Werbende so effizient wie möglich sein möchte.
Was aber nun bei den aktuellen XXXLutz-Radiowerbung auf FM4-Radio läuft, kann nicht korrekt sein.
Der Text im Nachspann, welchen Lutz aus rechtlichen Gründen einfügen muss, ist derart schnell gesprochen, dass kein einziges Wort zu verstehen ist.
Das führt die rechtliche Regel ad absurdum und täuscht die Zuhörer.
Dies zur Information.
Beste Grüße
Absichtliche Pegelsenkung und extreme Geschwindigkeitssteigerung bei den "Ausnahmen" - anscheinend absichtlich damit man es nicht versteht.