Kebap extra scharf

18.02.2019


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Der Fall ist hiermit abgeschlossen.


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Sehr geehrte Damen und Herren!  Was sagt der "Werberat" und die "Medienbehörde" zur "Anleitung zum Selbstmord" sowie der "subversiven Agitation" gegen das Tabakgesetz in einem Klamaukfilm versteckt - zur Hauptsendezeit am Samstag Abend ? Freundliche Grüße!