Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet verantwortlich für die inhaltliche Behandlung von Wirtschaftswerbung entsprechend dem Ethik-Kodex der Werbewirtschaft. Aus diesem Grund wird das Beschwerdeverfahren hiermit abgeschlossen. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
glauben Sie wirklich, dass ich mich von Ihnen um 04:30 Uhr aus dem Bett holen lasse, um mich nach 50 km Autofahrt um ein paar - prima facie - nicht einmal besonders günstige Angebote zu raufen? Ich bin nicht bereit, unter diesen von Ihnen einseitig erschwerten und herabwürdigenden Bedingungen zu kontrahieren. Was denken sich eigentlich Ihre PR- bzw. CRM-Verantwortlichen dabei? Ich habe den gegst. Newsletter bereits abbestellt und ersuche ausdrücklich, inskünftig von weiteren Zusendungen Abstand nehmen zu wollen und um dauerhafte Löschung meiner Daten.