Beschwerde gegen Intimissimi Werbung die halb nackte Mutter Heidi Klum mit Tochter Leni Klum zeigt

28.11.2022


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Sehr geehrte Damen und Herren, letzte Woche waren meine Frau und ich in der SCS einkaufen und erschütternde Bilder hat sich uns auf allen Bildern der Werbetaferln gegeben. Sie zeigen eine halb nackte Heidi Klum die nahezu inzestuöse Model-Posen und Stellungen mit ihrer eigenen, ebenfalls halb nackten Tochter Leni Klum für Intimissimi zeigt. Dies waren die Bilder auf dem City-Light-Poster: https://imgl.krone.at/scaled/2859234/v9a97c7/full.jpg https://imgl.krone.at/scaled/2859237/vf74c2b/full.jpg Das verstörende für uns war, dass diese Werbung den ganzen Tag (in unserem Fall Freitag) lief, nämlich auch zu Morgenstunden. Diese Poster sind uns hinten beim Multiplex und auch bei C&A aufgefallen, da sie mitten im Gang montiert sind und somit auch für Kinder sichtbar sind. Als besorgte Eltern ist uns das aufgefallen und wir bitten Sie, etwas gegen diese obszöne Werbung zu unternehmen. Wir empfinden diese Bilder, wo bewusst mit Leni und Heidi Klum geworben wird, als ob das normal und toll ist, wenn eine Tochter und Mutter zusammen halb nackt posieren und sich dabei fast küssen, sehr verstörend sind und ein krankes Bild von Mutter und Tochter zeigt. Zudem ist das Motto dieses Fotoschootings "Liebe zwischen Mutter und Tochter". Bitte unternehmen Sie etwas gegen diese Werbung, die wir als pornografisch einstufen aus Schutz für unsere Kinder. Es gibt noch weitere Bilder dieses Fotoschootings die noch viel innigere und intimere Posen zwischen den beiden zeigen. Ob diese jedoch auch in der SCS gezeigt wurden ist uns nicht bekannt. Die SCS um 10 Uhr Früh sollte nicht als Ort dienen um Kinder mit so einer verstörende Werbung zu konfrontieren. Solche Werbung sollte nicht vor einer bestimmten Uhrzeit in der SCS angezeigt werden dürfen. Mit freundlichen Grüßen, die besorgten Eltern eines kleinen Sohnes


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.