Beschwerde LoftFilm

28.10.2022


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Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich würde gerne Beschwerde zu einer Werbung, die ich tagtäglich auf Youtube sehe, einreichen. Sie ist von der Firma LoftFilm und hat den Titel "Klatsch nicht gegen die Scheibe".

Hier der Link dazu:

https://youtu.be/w_HdZqY5muA

In der Werbung wird folgendes gesagt:

"Wenn du kein Erklärvideo hast, dann verstehen potenzielle Kunden nicht, was du besser machst als dein Mitbewerber und gehen zu IHM statt zu dir. Wenn dein Mitbewerber jetzt alle Aufträge bekommt, wird ER reich und erfolgreich. Wenn er reich und erfolgreich wird, verlässt dich deine Frau für ihn. Wenn dich deine Frau verlässt, musst du deine Hemden selbst bügeln. Und sind wir mal ehrlich... Du bist wirklich nicht gut im bügeln..." (.. Usw)

Ich finde diese Werbung absurd sexistisch, angefangen damit, dass ausgegangen wird, dass der Kunde und Arbeitgeber Männlich ist, dass Frauen nur Geld hinterher sind oder Frauen nur Zu Hause sind und bügeln. Ich habe die Firma ebenfalls informiert, dass ich diese Werbung als sexistisch und absolut unpassend wahrnehme.

Bitte handeln Sie entsprechend und kontaktieren Sie die Firma. Sie sollen inständig die Ausstrahlung dieser Werbung unterbinden.

Danke vielmals für Ihre Hilfe,

Mit freundlichen Grüßen


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme von Loft Film die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sieht im Hinblick auf die beanstandete Werbemaßnahme (Werbespot) von Loft Film den Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, vor allem des Artikels 2.1. „Geschlechterdiskriminierende Werbung“ und des Artikels 1.1 „Allgemeine Werbegrundsätze“ sowie des Artikels 1.2 „Ethik und Moral“ nicht ausreichend sensibel umgesetzt.

Bei dem beanstandeten Werbespot wird die Dienstleistung von der Loft Film GmbH beworben, welche Erklärvideos für Unternehmen produzieren. Dabei wird unter dem Titel „Das passiert, wenn du kein Erklärvideo von Loft Film hast“ erläutert, mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist, wenn man ohne Erklärvideo im Markt auftritt. Das Storytelling der Animation beginnt dabei, dass potenzielle Kunden nicht verstehen, was man(n) besser macht und zur Konkurrenz wechseln und mündet schließlich in privaten Aspekten des Lebens.

Der Spot macht eine Aneinanderreihung von Klischees deutlich und spricht dabei veraltete Rollenstereotype an. Problematisch sehen die Werberäte und Werberätinnen insbesondere, dass von einer Gleichwertigkeit der Geschlechter nicht ausgegangen werden kann. So werden veraltete Rollenbilder verwendet, indem die Frau als materialistisch dargestellt und die Fähigkeit an der Hausarbeit dem Mann abgesprochen wird. Der Mann erscheint im Sinne des „wohlwollenden Sexismus“ als Beschützer der Frau, karriere- und statusabhängig.

Obwohl auch eine humoristische Note durch die übertriebenen Darstellungen erkennbar wird, empfehlen die Werberäte und Werberätinnen dennoch bei der zukünftigen Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen und eine gleichwertige und gendersensible Ansprache sicher zu stellen.

HINWEIS: Eine nicht unerhebliche Anzahl an Werberätinnen und Werberäten spricht sich, aus oben genannten Gründen, für den Stopp der Werbemaßnahme aus und somit für den sofortigen Wechsel des Sujets.

Im Detail wurde der Ethik-Kodex in den nachfolgenden Kriterien nicht ausreichend sensibel umgesetzt:

Artikel 2.1 „Geschlechterdiskriminierende Werbung“
Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn
2.1.3. die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird;
2.1.1. Werbung darf nicht aufgrund des Geschlechts diskriminieren. Wesentlich dabei ist die Betrachtung der Werbemaßnahme im Gesamtkontext. Zu berücksichtigen sind insbesondere die verwendete Bild-Text-Sprache, Darstellungsweise (Ästhetik, künstlerische Gestaltungselemente), Zielgruppenausrichtung und damit einhergehend, in welchem Umfeld die Werbemaßnahme platziert ist.
2.1.2. Personen auf abwertende, verächtlich machende oder verspottende Weise dargestellt werden;

Weiters in Artikel 1.1 „Allgemeine Werbegrundsätze“
1.1.5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch entwürdigende oder diskriminierende Darstellungen.

Sowie auch in Artikel 1.2 „Ethik und Moral“
1.2.3. b) Geschlecht: Werbung darf niemanden (mittelbar oder unmittelbar) aufgrund seines Geschlechtes diskriminieren. Männer und Frauen sind stets als vollkommen gleichwertig zu betrachten und zu behandeln.