Sehr geehrte Damen und Herren!
Mit Verwunderung muß ich feststellen,daß mit Steuergelder
Werbung für die Impfung ausgegeben wird und diese Werbung nicht den
wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht.
Stadt Salzburg behauptet, dass ich dann nicht den Virus
bekomme.
Stadt Wien behauptet dass damit eine Erkrankung mit
Longcovid nicht möglich ist.
Ich ersuche Sie gegen diese nachweislich falschen
Behauptungen vorzugehen und diese Art von Werbung zu unterbinden.
Mit der Bitte mir Ihre Sichtweise dazu
mitzuteilen verbleibt mit Freundlichen Grüßen
Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der
beanstandeten Werbemaßnahme der Stadt Wien keinen Grund zum Einschreiten.
Begründung:
Die große Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen
sich beim Werbesujet mit der Aufmachung „Impfen dauert nur 1 Sekunde. Long
Covid dauert Jahre.“ für keinen Grund zum Einschreiten aus.
Beworben wird die kostenlose Auffrischungsimpfung durch die
Impfzentren der Stadt Wien gegen das Corona-Virus. Es ist kein Verstoß gegen
den Ethik-Kodex der Werbewirtschaft ersichtlich, da die Botschaft weder Personen diskriminiert
noch Drohungen oder Verurteilungen ausspricht. Vielmehr soll die Option zur
Impfung und das damit verbundene reduziertere Risiko an einer Long Covid
Erkrankung zu erleiden aufgezeigt werden.
Zudem verweist das Werbesujet auf
eine dazugehörige Website, die auf Fragen zum Schutz, der Wirksamkeit,
Nebenwirkungen der Impfung etc. nähere Antworten liefert.
Da laut empirischen Studien, die Impfung ein Faktor ist, um
sich vor einer Infektion zu schützen und damit auch gegen Long Covid, kann bei
der Werbebotschaft selbst, von den Werberäten und Werberätinnen keine Verletzung
der sozialen und ethisch moralischen Verantwortungspflicht gesehen werden.
Der Österreichische Werberat spricht sich daher für keinen
Grund zum Einschreiten aus.