Meine Beschwerde bezieht sich auf
die Radiowerbung der Österreichischen Post für ein Samsung-Smartphone für Menschen, die jünger als 26
sind, die mit den Worten „Nichts für Boomer“ beginnt. Das Wort „Boomer“ ist
eine negativ konnotierte Bezeichnung der Jugendsprache für ältere Menschen und
sollte m.E. aufgrund ihres altersdiskriminierenden Charakters keinen Platz in
der Werbung haben.
Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten
Werbemaßnahme von A1 und Post (Radiospot/Plakate) keinen Grund zum
Einschreiten.
Begründung:
Die klare Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich bei der beanstandeten
Werbekampagne von A1 und Post für keinen Grund zum Einschreiten aus.
Die Kampagne mit dem Slogan „Nichts für Boomer“ bewirbt eine
Verkaufsaktion für jugendliche Konsument*innen unter 26 Jahren. Die Gestaltung
sowie der gewählte Kommunikationsstil ist entsprechend des altersspezifischen
Angebots (Jugendtarif) gewählt und fokussiert eindeutig die junge Zielgruppe.
Der dabei verwendete Begriff "Boomer", im Sinne von Personen,
die während des sogenannten Baby-Booms geboren wurden, ist per se nicht
abwertend zu verstehen, auch wenn durch die sprichwörtlich gewordene Aussage
„OK, Boomer“ der Begriff an sich mit einer gewissen Stigmatisierung von älteren
Personen versehen wurde. Hier gilt es jedoch klar zu unterscheiden. Auch mit
der gewählten Bild-Text-Schere lässt sich keine Diskriminierung gegenüber
älteren Personen ableiten. Einzig die Ausgrenzung einer einzelnen Zielgruppe
kann kritisch gesehen werden, stellt jedoch keinen Bruch mit dem Ethik-Kodex
dar.