Radiowerbung: Nichts für Boomer -- Altersdiskriminierung

31.07.2022


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Meine Beschwerde bezieht sich auf die Radiowerbung der Österreichischen Post für ein Samsung-Smartphone für Menschen, die jünger als 26 sind, die mit den Worten „Nichts für Boomer“ beginnt. Das Wort „Boomer“ ist eine negativ konnotierte Bezeichnung der Jugendsprache für ältere Menschen und sollte m.E. aufgrund ihres altersdiskriminierenden Charakters keinen Platz in der Werbung haben.


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme von A1 und Post (Radiospot/Plakate) keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Die klare Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich bei der beanstandeten Werbekampagne von A1 und Post für keinen Grund zum Einschreiten aus.

Die Kampagne mit dem Slogan „Nichts für Boomer“ bewirbt eine Verkaufsaktion für jugendliche Konsument*innen unter 26 Jahren. Die Gestaltung sowie der gewählte Kommunikationsstil ist entsprechend des altersspezifischen Angebots (Jugendtarif) gewählt und fokussiert eindeutig die junge Zielgruppe.

Der dabei verwendete Begriff "Boomer", im Sinne von Personen, die während des sogenannten Baby-Booms geboren wurden, ist per se nicht abwertend zu verstehen, auch wenn durch die sprichwörtlich gewordene Aussage „OK, Boomer“ der Begriff an sich mit einer gewissen Stigmatisierung von älteren Personen versehen wurde. Hier gilt es jedoch klar zu unterscheiden. Auch mit der gewählten Bild-Text-Schere lässt sich keine Diskriminierung gegenüber älteren Personen ableiten. Einzig die Ausgrenzung einer einzelnen Zielgruppe kann kritisch gesehen werden, stellt jedoch keinen Bruch mit dem Ethik-Kodex dar.