Werbung von Peek & Cloppenburg in der Frauenmagazin(!) WOMAN (Ausgabe 25. Mai 2022, Seite 100)
Ein Mann hat sich eine Frau, bekleidet in Bikini und Bluse, quasi um die Schultern gehängt - mir fehlen die Worte!
Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellen wir die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.