Radiospot SPÖ OÖ - Ich will dich nicht verlieren

01.02.2022


Bild

Sehr geehrte Damen und Herren! Meine ganze Familie saß im Auto, als gestern der Spot auf Life-Radio zwischen 2 Liedern bei der Fahrt in die Schule lief. Wir haben 3 Kinder: 11, 9, 6 Jahre alt. Das plötzlich ganz verzweifelt, weinende Kind mit den Worten "Ich will dich nicht verlieren." und in Bezug mit dem Slogan "Lass dich impfen" verursachte bei meinen Kindern sehr verstörende Gefühle und viele Fragen - wie denn das gemeint sei, warum das Kind so schlimm weint und ob die Eltern des Kindes versterben werden... Wir mussten auch nach der Schule noch ein klärendes Gespräch mit unserer kleinen Tochter führen, die sich nun massive Sorgen macht. In einer Zeit in der der psychische Druck auf Kinder massiv ist, werden mit einer derart emotionalisierten und manupulativen "Werbungen" zusätzlich Ängste und Sorgen geschürt. Es werden Kinder meiner Meinung nach als Werbezielgruppe mit dem Zweck einen zusätzlichen psychischen Druck aufzubauen missbraucht. Wir hatten Corona schon 2021 bei uns im Haus und unsere Kinder fragen nun ob es bei uns in der Familie nun zu Todesfällen kommen wird... Ich bin schockiert!!! Wir bitten um schnelles Einschreiten. Unsere Kinder brauchen Stabilität nicht neue Ängste und Sorgen!!!! siehe: www.lass-dich-impfen.jetzt Die Werbesujets sind seit gestern auch plakatiert.


Bild

Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates – siehe Verfahrensordnung Artikel 2, Abs 4 a) https://www.werberat.at/beschwerdeverfahrensordnung.aspx 

Der Österreichische Werberat zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, zuständig – nicht jedoch für Beschwerden bezüglich parteipolitischer Werbung.

Aufgrund der Vielzahl der Beschwerden wurde seitens der Geschäftsstelle mit dem Auftraggeber Kontakt aufgenommen und es wurde die schnellstmögliche Entfernung der Kampagne zugesichert.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist dahingehend abgeschlossen.