sexualisierte Stellenausschreibung - Hafner

28.01.2022


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Bei der Suche nach Lehrlingen wird nur ein Geschlecht angesprochen, zeitgleich wird das Bild einer attraktiven Frau mit nackten Schultern als Bild genutzt auf der nach Lehrlingen gesucht wird https://www.facebook.com/photo?fbid=349143980546742&set=a.349142950546845


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Das Unternehmen hat nach der Kontaktaufnahme seitens des ÖWR, sofort die beanstandete Werbemaßnahme hinsichtlich der nicht korrekten Ausschreibungskriterien abgeändert. Herzlichen Dank für die rasche Umsetzung und Änderung. 

Danach erfolgte die inhaltliche Bewertung der eingebrachten Beschwerde entsprechend der  ÖWR Verfahrensordnung, die zu folgendem Ergebnis kam.

Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR  die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.

Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt. Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen.