Österreich impft Werbung

20.10.2021


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Es wird verschwiegen, dass es sich um ein bedingt zugelassenes Gentherapeutikum handelt und nicht um eine Impfung im ursprünglichen Sinn. Außerdem wird verschwiegen, dass trotz Injektion eine Ansteckungsgefahr gegeben ist und das Therapeutikum eben nicht immunisiert. Eine Werbung von einem nicht ordentlich zugelassenen Medikament ist meines Verständnisses nach rechtlich nicht erlaubt. Die Werbung vermittelt ein falsches Bild des Therapeutikums.


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Die eingebrachte Beschwerde fällt allerdings nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der ÖWR zeichnet lediglich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig, nicht jedoch bei vermuteten Rechtsverletzungen.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.

Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.