Plakatkampagne FPÖ in Graz

15.09.2021


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Guten Tag, Ich denke die Beschwerde ist selbsterklärend, aber ich möchte die bewusste, rassistische Darstellung der Personen betonen: im Dunkeln als Bedrohung dargestellt. Die schwarzen Balken sind bewusst zur Assoziation mit Kriminalität gesetzt nicht aus Persönlichhkeitsschutz. Das Bild ist auch bewusst außerhalb jeden Kontextes gesetzt, um ein bedrohliches Szenario zu produzieren. Und zu guter Letzt richtet sich die Headline als Drohung auch an Asylwerber, die schon in Graz leben und diese Plakate tatsächlich sehen. Vielen Dank, dass Sie hier aktiv werden.


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Parteipolitische und wahlpolitische Werbung fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates - siehe Verfahrensordnung Artikel 2.4 a).
Der ÖWR versteht sich ausschließlich als Selbstbeschränkungsorganisation für kommerzielle Werbung, die anderen Gesetzmäßigkeiten und Marktbedingungen unterliegt als Wahlwerbung.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.