Paneon Tierfutter gesetzeswidrige Deklaration

30.04.2021


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irreführende Versprechungen, gesundheitsbezogene Aussagen die nicht beweisbar sind, angegebener Fleischanteil ist nicht gegeben, Deklaration entspricht nicht Futtermittel-VO (Alleinfutter ohne Zusatzstoffe nicht möglich)


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit für den Österreichischen Werberat abgeschlossen.