Diese Propagandazeitschrift ist rassistisch.
Die eingebrachte
Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen
Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt
und informiert, welche Institutionen sich der Angelegenheit
möglicherweise annehmen. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.