Die VÖPE Vereinigung Österreichischer Projektentwickler, findet die Einschaltung nicht nur mäßig kreativ, tendenziös und geschmacklos, sondern insbesondere auch im höchsten Maße diskriminierend für den Berufsstand der Projektentwickler, Bauträger und Immobilienmakler.
Hier mit einer entbehrlichen Kampagne ein völlig inakzeptables Pauschalurteil gegenüber einer Branche zu insinuieren (auch hinsichtlich Qualität der Projekte – Dach ist nicht wasserdicht) ist für die VÖPE untragbar.
Die VÖPE hält es für dringend geboten, die (gesamte) Kampagne einer intensiven Überprüfung zu unterziehen und sofort zu stoppen, um den bereits angerichteten Schaden für die, durch die ÖRAK vertretenen Rechtanwälte, zumindest noch in Grenzen zu halten.
Die eingebrachte Beschwerde wurden
als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die
Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung
Artikel 9 (1),). Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Die
Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt
und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen
Werbewirtschaft.