Österreichische Rechtsanwaltskammer

18.11.2020


Bild

Die VÖPE Vereinigung Österreichischer Projektentwickler, findet die Einschaltung nicht nur mäßig kreativ, tendenziös und geschmacklos, sondern insbesondere auch im höchsten Maße diskriminierend für den Berufsstand der Projektentwickler, Bauträger und Immobilienmakler. Hier mit einer entbehrlichen Kampagne ein völlig inakzeptables Pauschalurteil gegenüber einer Branche zu insinuieren (auch hinsichtlich Qualität der Projekte – Dach ist nicht wasserdicht) ist für die VÖPE untragbar. Die VÖPE hält es für dringend geboten, die (gesamte) Kampagne einer intensiven Überprüfung zu unterziehen und sofort zu stoppen, um den bereits angerichteten Schaden für die, durch die ÖRAK vertretenen Rechtanwälte, zumindest noch in Grenzen zu halten.


Bild

Die eingebrachte Beschwerde wurden als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1),). Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.