XXXLutz - Aufruf zu hamstern und allerletzte Chance XXXLutz

16.11.2020


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Die derzeitige Werbeaktion der Firma XXXLutz „allerletzte Chance“ und „hamstern“ halte ich in der derzeitigen Situation für verantwortungslos. Schlimm genug, dass Österreich weltweit bei den Ländern mit den höchsten Corona-Ansteckungsraten ist und unser Gesundheitssystem überlastet wird, wir den nächsten Lockdown haben, muß XXXLutz die Leute auch noch anspornen die Geschäfte noch heute schnell zu „stürmen“. XXXlutz reiht sich leider in eine Gruppe von Personen und Firmen, die entweder die aktuelle Situation nicht verstehen und denen Profit über Gesundheit geht, oder die einfach nur ignorant sind. Wie wäre es stattdessen mit einer Unterstützungsaktion für das Krankenpflegepersonals und der Information, wir haben schon heute geschlossen, um einen Kundenandrang zu vermeiden und geben auf alle Onlinebestellungen einen Rabatt von…?


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (Banner) des Möbelhaus XXXLutz die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Begründung:
Das beanstandete Sujet zeigt den Slogan „ALLER-ALLER-ALLER-LETZE CHANCE. Jetzt zuschlagen und Dekoartikel hamstern.“ Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen ist der Auffassung, dass die Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft nicht sensibel genug gestaltet wurde. Kritisiert wird dabei nicht nur die Tatsache, dass es wenig verantwortungsbewusst sei, in Pandemiezeiten, insbesondere kurz vor dem Lockdown, große Menschenmassen anzulocken, sondern auch, dass hierfür der Begriff „hamstern“ verwendet wird. Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen betrachtet die Werbemaßnahme aus den genannten Gründen als problematisch spricht sich deshalb für die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Der Großteil der Werberäte und Werberätinnen ist der Auffassung, dass die beanstandete Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, konkret Artikel 1.1. Allgemeine Werbegrundsätze und 1.2. Ethik und Moral nicht sensibel genug gestaltet wurde.

1.1. Allgemeine Werbegrundsätze

1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.
4. Werbung darf nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen.

1.2. Ethik und Moral

1. Werbung trägt soziale Verantwortung.
1.1. Werbung hat die menschliche Würde und Unversehrtheit der Person zu achten und darf diese nicht verletzten.