FPÖ - Plakate

05.10.2020


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Wie so viele lege ich Beschwerde ein, gegen diese Verhetzung mittels Plakat und bitte Sie gleichzeitig um Angabe, da Sie nicht zuständig sind wem ich anschreiben kann um diese Plakate jetzt und in Zukunft - Beschwerde erheben zu können.


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Parteipolitische und wahlpolitische Werbung fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates - siehe Verfahrensordnung Artikel 2.4. Der ÖWR versteht sich ausschließlich als Selbstbeschränkungsorganisation für kommerzielle Werbung, die anderen Gesetzmäßigkeiten und Marktbedingungen unterliegt als Wahlwerbung.

Der/die Beschwerdeführer/innen wurde davon in Kenntnis gesetzt. Das Beschwerdeverfahren ist hiermit abgeschlossen.