Amoreli und ice. At

11.09.2020


Bild

Sexistische werbung, nackte frauen


Bild

 

Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (TV) des Onlineshops Eis.at keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:
Im Gesamtkontext konnte kein inhaltlicher Verstoß gegen den Ethik-Kodex der Werbewirtschaft erkannt werden, weder in Hinblick auf Geschlechterdiskriminierung noch auf fehlenden Produktzusammenhang.


Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen weist allerdings darauf hin, dass hinsichtlich der Sendezeiten bzw. des Werbeumfeldes ein sensiblerer Umgang zu empfehlen wäre. Kritisiert wird in diesem Zusammenhang vor allem die Tatsache, dass die Werbemaßnahme aufgrund der offensichtlichen Bewerbung von Sextoys ungeeignet für Kinder ist.

HINWEIS: Der Österreichische Werberat zeichnet für die Platzierung von Werbemaßnahmen allerdings nicht zuständig. Es handelt sich hierbei lediglich um ein Empfehlung an die Sender, den beanstandeten TV-Spot nicht im Umfeld von Kinder- und Jugendsendungen auszustrahlen.