Beschwerde beim österreichischen Werberat wegen ÖBB-Kampagne Pass auf dich auf

27.10.2019


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Sehr geehrte Damen und Herren! Ich fühle mich durch die ÖBB-Kampagne „Pass auf dich auf“ https://urldefense.proofpoint.com/v2/url?u=http-3A__passaufdichauf.at_&d=DwIFaQ&c=SgupRstEQHpxMBBZGflc53FptCkuYd-P8O27DFHVMzE&r=h8YF9pgH8gc24UtKyGbcnTpbFO3ZBn1jvu3UHCi3I2Y&m=h9NsgTYXtIbM7eYB8F6xa0boeNFxU1oyXcmUubd9Jtw&s=XKEbfW5xeKUV3Qjtj5XGD5M39ZVLgDUZfekb_CCZayk&e= diskriminiert und bringe hiermit eine Beschwerde gemäß https://www.werberat.at/Beschwerdeablauf.aspx ein. Die Sicherheitskampagne nutzt in diskriminierender Weise Menschen mit Behinderungen zur Abschreckung. Dies widerspricht eindeutig den Zielen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Inklusion vorgibt. Weiters widerspricht es meiner Einschätzung nach den Grundsätzlichen Verhaltensregeln des österreichischen Werberats, die in 1.2. klar festhalten, dass diskriminieren darf. Siehe: https://www.werberat.at/show_92.aspx  Ich darf ergänzend festhalten: Schon im Jahr 2006 gab es eine ähnliche Kampagne des Verkehrsministeriums („Hier war Alkohol im Spiel“). Exemplarisch nutzte ein Rollstuhlfahrer seine Rechte gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz. Er brachte eine Schlichtung (eine rechtlich normierte Vorstufe einer Klage) ein. Damals gelang umgehend, dass dieses Sujet nicht mehr verwendet wurde, eine Entschuldigung erfolgte und immaterieller Schadenersatz bezahlt wurde. Siehe: https://urldefense.proofpoint.com/v2/url?u=https-3A__www.bizeps.or.at_schlichtungen_diskriminierende-2Dwerbung-2Ddes-2Dministeriums_&d=DwIFaQ&c=SgupRstEQHpxMBBZGflc53FptCkuYd-P8O27DFHVMzE&r=h8YF9pgH8gc24UtKyGbcnTpbFO3ZBn1jvu3UHCi3I2Y&m=h9NsgTYXtIbM7eYB8F6xa0boeNFxU1oyXcmUubd9Jtw&s=WyklcAsLwhrb0XM7sTt2ZtU0MHHDKUjbfESSG6g4_Rw&e=    Ich bitte diese Beschwerde zu verfolgen und mich über den weiteren Verlauf zu informieren.


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Das Unternehmen hat nach der Kontaktaufnahme seitens des ÖWR reagiert und das beanstandete Sujet zurückgezogen. Dieses wird in Zukunft nicht mehr verwendet.

Das Beschwerdeverfahren des ÖWR  sieht bei einer Rücknahme einer beanstandeten Werbemaßnahme durch das Unternehmen keine weitere Behandlung der Beschwerde vor. Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen.

Der Österreichische Werberat dankt dem Unternehmen für die rasche Umsetzung und Kooperation.

Nachstehend die Stellungnahme des Unternehmens:

Da die Darstellung aber in der aktuellen Form gem. dem Ethik-Kodex anscheinend als Grenzfall zu werten ist, werden wir umgehend mit dem österreichischen Behindertenrat das Gespräch suchen, um die fallweise negative Einschätzung entsprechend zu verstehen und damit auch besser in der werblichen Umsetzung darauf Rücksicht nehmen zu können.

Nochmals außerordentlich betonen möchten wir, dass uns Menschen mit Behinderung wichtig sind und es in keinster Weise beabsichtigt war, diese mit der Aussage der Werbesujets zu diskriminieren. Die Kampagne „Pass auf dich auf“ wird daher mit heutigem Tag (31.10.2019) in den kommerziellen Medien eingestellt und von einem zweiten geplanten Kampagnenflight in dieser Form wird abgesehen. Auf der Website der ÖBB Infrastruktur ist die Kampagne in abgeänderter Form weiterhin präsent. Eine generelle Anpassung der Sujets wird nach dem Gespräch mit dem österreichischen Behindertenrat evaluiert.