Sexistischer LKW Aufdruck

17.07.2019


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Auf der Fahrt von Wien nach Salzburg am 17.07.2019 habe ich auf der A1 zwei LKWs der Firma P.Transporte aus V. gesehen. Beide Transporter hatten am Heck einen Aufdruck mit dem Bild einer jungen Frau, die ein kurzes (unter den Pobacken endendes) Kleid an hatte. Sie lag mit dem Bauch am Bode, die Füße angewinkelt und auf die Ellenbogen gestützt. Ihren Blick empfand ich dabei als lasziv. Neben ihr war folgender Schriftzug aufgedruckt: "Bei uns liegen Sie richtig.". Den Schriftzug in Kombination mit dem Bild der jungen Frau empfand ich als sexistisch, da die Frau objektiviert wird. Die Redewendung " bei uns liegen Sie richtig" reduziert die gezeigte Frau. Sie wird nur als Objekt herangezogen, um die Aussage zu unterstreichen, wobei gleichzeitig eine sexuelle Ebene angesprochen wird, da die Frau in einer lasziven Pose gezeigt wird. Das Bild der Frau trägt neben dieser sexistischen Objektivierung nichts zum Verständnis des Spruches bei, was mein Empfinden unterstreicht. Auf der Website des Unternehmens sind Bilder von LKWs mit ähnlichen Aufdrucken zu finden. Ein Beispiel ist bei den Bildern angeführt.


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Das Unternehmen Platzer hat zugesichert, dass das beanstandete Sujet (siehe unterhalb Stoppentscheidung) kontinuierlich gewechselt wird und somit bis spätestens 2025 der letzte Sattelanhänger umgeändert wird. Zu berücksichtigen ist, dass diese Sattelanhänger in ganz Europa unterwegs sind und somit ein Gesamtsujetwechsel aus logistischen Gründen dieser Langfristigkeit bedarf. Anzumerken ist, dass in den vergangenen Jahren, das beanstandete Sujet laufend getauscht wurde d.h. von mehreren Sattelanhängern bereits entfernt wurde. Die weitere Beobachtung durch allfällige Beschwerden bis 2025 behält sich der Österreichische Werberat vor.

Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme des Unternehmens Platzer die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus.

Begründung:

Die eindeutige Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich für die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus, da die abgebildete Frau ausschließlich als Blickfang eingesetzt wird, in herabwürdigender Weise dargestellt ist und in keinem Zusammenhang mit dem beworbenen Produkt steht.

Insbesondere durch die Verbindung mit dem Schriftzug „bei uns liegen sie richtig“ wird die Frau auf eine reine Körperlichkeit reduziert, was eindeutig sexuell zu interpretieren ist und somit gegen die Richtlinien des Ethik-Kodex verstößt.

Die Werberäte und Werberätinnen sehen einen Verstoß gegen die nachfolgenden Punkte des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft:

2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung

2.1.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn,
d) die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird, insbesondere dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden.
a) Frauen oder Männer auf abwertende Weise dargestellt werden;
e) eine entwürdigende Darstellung von Sexualität vorliegt oder die Person auf ihre Sexualität reduziert wird;
b) die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird;

und

1.1. Allgemeine Werbegrundsätze

5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch eine entwürdigende Darstellung von Sexualität oder anderweitig diskriminierende Darstellungen.
4. Werbung darf nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen.

Hinweis: Das Unternehmen Platzer wurde bereits im Jahr 2016 zu einem Sujetwechsel einer ähnlichen Werbemaßnahme aufgefordert. Ein Sujetwechsel wurde umgesetzt, jedoch verstößt das derzeitige Sujet ebenfalls gegen den Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.