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22.02.2019


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https://www.youtube.com/watch?v=JDDk5RuPWPo SENDER: ATV II Sendezeit: Do. 21.Feb. 2019, 00:27 Uhr In diesem Werbespot wird die Frau diskriminiert, indem sie nicht in der Lage ist, mehr als "eine verkohlte Ente" kochen zu können, und ihren Vater verzweifelt anrufen muss, damit ihr dieser per Tablet ansagt, wie sie in aller Eile Spaghetti kochen soll. Zum Schluss wird sie dann noch als Zicke dargestellt, und der Vater als nichterwünschtes Objekt einfach "abgedreht", als er sich die vorsichtige Frage erlaubt, "..wer denn der Glückliche sei..". Das stellt einerseits Frauen als Zicken dar (was sie in Wirklichkeit ja oft sind, nur ob es in der heutigen Zeit angebracht ist, das so darzustellen, was ohnehin bekannt ist, ist eine andere Frage), andererseits werden Männer dadurch als reines "Mittel zum Zweck" (zum Helfen ist er gut genug, aber wenn er wissen will, wozu er mir hilft, dann geht ihn das nichts an) dargestellt, auch das ist in der heutigen Zeit, wo durch deppertes Gendern, Bevorteilung von Frauen in allen Bereichen, usw., die Männer ohnehin an den Rand gedrängt werden, nicht mehr zeitgemäß.


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx)) . Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.