Beschwerde über sexistische Werbung

03.11.2018


Bild

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Firma FTR (Fashion To Ride) bildet auf ihrem Auto (ihren Autos?) eine Frau in Reitsport-Bekleidung in Rückenansicht ab, aus dem Off greift ihr eine Männerhand aufs Gesäß. Was will uns das Sujet sagen? Frauen werden grundsätzlich gerne begrapscht und in Hosen von FTR wird ihnen das Vergnügen auf jeden Fall
zuteil?
Ich befürchte, es ist "lustig" gemeint, diese Art von Humor würde ich im 21. Jahrhundert aber lieber nicht mehr sehen.

Absurderweise gehört die Firma einer Frau, vielleicht können Sie sie dazu bewegen, ihre "Werbestrategie" noch einmal zu überdenken.

Mit freundlichen Grüßen


Bild

Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle der Werbemaßnahme der Firma Fashion to Ride eine Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen oder einzelner Sujets sensibler vorzugehen aus.

Begründung:

Die Aufforderung zur Sensibilisierung wird ausgesprochen, da der Großteil der befragten Werberäte das beanstandete Sujet hinsichtlich des Selbstbeschränkungskodex der Österreichischen Werbewirtschaft, vor allem im Hinblick auf den Artikel 2.1 „Geschlechterdiskriminierende Werbung“, als nicht sensibel genug einstuft.

Grundsätzlich ist an einem weiblichen Model, welches Reitermode präsentiert, nichts auszusetzen. Auch die Anlehnung an das Buch „Riders“ von Jilly Cooper ist durchaus nachvollziehbar. Da dieses Buch jedoch lediglich einer kleinen Zielgruppe ein Begriff ist und die Werbemaßnahme auch im öffentlichen Raum platziert wird, führt das Sujet zu Missverständnissen. So kann die Männerhand auf dem Gesäß der Darstellerin den Anschein erwecken, dass diese „unsittsam“ betastet wird. Womit die vorliegende Werbemaßnahme den Punkt 2.1.1.1 „Werbung darf nicht aufgrund des Geschlechts diskriminieren.“ verletzt. Im Detail kann auch die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt werden (SBK, Artikel 2.1.1.1. Punkt d)). Weiters dürfen laut SBK 2.1.1.1.a), Frauen oder Männer nicht auf abwertende Weise dargestellt werden.

Hinweis: Es wird auch darauf hingewiesen, dass sich eine nicht unerhebliche Anzahl der Werberäte für eine Aufforderung zum sofortigen Stopp der Werbemaßnahme ausgesprochen hat. Aufgrund dessen rät der Werberat dieses Sujet zu ändern und somit bei künftigen Werbemaßnahmen auf ein anderes Motiv zu wechseln.