HORNBACH-TV-WERBUNG

09.09.2018


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Sehr verehrte Damen,
und sehr geehrte Herren des Werberates!

Unsere Gesellschaft regt sich immer wieder und mehr ueber dargestellte und verherrlichte Gewalt auf. Ich finde das bei der "HORNBACH-TV-WERBUNG" geradezu unverantwortlich, wie hier dargestellt wird, was fuer Wutausbrueche passieren und anscheinend gesellschaftsfaehig sind, wenn man das Wort "Projekt" verwendet bzw. in den Mund nimmt. Gegen moderne Werbe-Ideen bin ich ja sehr aufgeschlossen und die Meisten finden auch einen Spass daran. Hier geht es meines Erachtens aber eindeutig viel zu weit - oder sind Sie anderer Meinung? Mich wundert es ja sehr, dass bislang nicht zu Unmut in der Werbebranche + in den sogenannten Social-Medien gefuehrt hat.
Hoere gerne von Euch.
Inzwischen
Mit inter-netten Gruessen


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahmen „Sag nicht Projekt, wenn Du nicht HORNBACH meinst“ des Unternehmens Hornbach die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen ist der Auffassung, dass die beanstandete Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, konkret Artikel 1.1 Allgemeine Werbegrundsätze und 1.3 Gewalt nicht sensibel genug gestaltet wurde.

Von der Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen konnte die werbliche Überzeichnung der beanstandeten Werbemaßnahme erkannt werden. Jedoch sind die Werberäte und Werberätinnen der Ansicht, dass die beanstandete Werbemaßnahme Gewalt verharmlost und dem/der durchschnittlichen Betrachter/in suggeriert, dass Gewalt tolerierbar ist.

Des Weiteren gaben die Werberäte und Werberätinnen zu bedenken, dass Werbung soziale Verantwortung trägt und nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen soll.

Die Werberäte und Werberätinnen empfehlen den sensibleren Umgang bei künftigen Werbemaßnahmen, im Speziellen entsprechend der nachfolgenden Kodex-Punkte:´

1.3 Gewalt

1. Werbung darf sich keiner gewalttätigen, Gewalt verharmlosenden, Gewalt ästhetisierenden oder Gewalt verherrlichenden Inhalte bedienen.

2. Es dürfen keine Darstellungen und Aussagen erfolgen, die brutales, aggressives, asoziales oder gewalttätiges Verhalten abbilden oder zu solchen Verhaltensweisen ermutigen, diese fördern oder stillschweigend dulden, unabhängig von der Umsetzung (z. B. in der Form von Animation, Comic usw.).

1.1. Allgemeine Werbegrundsätze

1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein,  insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.

4. Werbung darf nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen.