Ich möchte eine Beschwerde einreichen und zwar über den
Werbespot für Sky. Sky lässt auf Lebensmittel trampeln und alle Medien finden
das ok.
Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahmen des Unternehmens Sky keinen Grund zum Einschreiten.
Begründung:
Die überwiegende Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen ist der Auffassung, dass die beanstandete Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft sensibel genug gestaltet wurde. Es konnte die werbliche Überzeichnung der Situation eindeutig erkannt werden und dass in der Beschwerde angeführte „mutwillige Herumtrampeln auf Lebensmittel“ wurde in dieser Form nicht wahrgenommen. Somit besteht seitens des Österreichischen Werberats kein Grund zum Einschreiten.