"stolz auf Linz" Plakat

03.07.2018


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Das Sujet ist sexistisch, außerdem ist nicht zu erkennen wer der/die Urheber*in ist


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates.  Der Österreichische Werberat zeichnet für Parteipolitische bzw. politische Werbung - siehe Verfahrensordnung Artikel 2.4 - für nicht zuständig. Der ÖWR versteht sich ausschließlich als Selbstbeschränkungsorganisation für kommerzielle Werbung, die anderen Gesetzmäßigkeiten und Marktbedingungen unterliegt als Parteipolitische bzw. Wahlwerbung. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, wer sich der Angelegenheit eventuell annimmt. Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen.