Ungefragt wurde an meinen PKW eine Visitenkarte hinterlassen. Ohne Adresse, Name etc des Verkäufers.
Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert wer sich der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.