Halbnackte Frau „pflegt“ Bäume

03.04.2018


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Die Baumpflege-Firma St. wirbt mit halbnackten, lasziven Frauen für die baumpflege auf ihren Firmenautos. Ich finde das ziemlich unangebracht.


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahmen des Unternehmens Staniek die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus.

Begründung:

Die Werberäte und Werberätinnen sprechen sich für die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus, da die abgebildeten Frauen rein als Blickfang eingesetzt werden und in keinem Zusammenhang zur beworbenen Dienstleistung („Baumpflege“) stehen.

Die Frauen werden auf die reine Körperlichkeit reduziert, die eindeutig sexuell zu interpretieren ist und somit gegen die Richtlinien des Ethik-Kodex verstößt.

Die absolute Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sieht im Hinblick auf das beanstandete Werbesujet eine Verletzung des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, vor allem der Artikeln 2.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung und 1.1. Allgemeine Werbegrundsätze.

Des Weiteren gaben die Werberäte und Werberätinnen zu bedenken, dass Werbung nicht die Würde des Menschen verletzen darf, insbesondere durch eine entwürdige Darstellung von Sexualität oder anderweitig diskriminierende Darstellungen.

Die Werberäte und Werberätinnen sehen einen Verstoß gegen die nachfolgend angeführten Punkte des Ethik-Kodex der österreichischen Werbewirtschaft:

2.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung
1.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn
e) bildliche Darstellungen von nackten Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden. Wesentlich dabei ist die Betrachtung im Gesamtkontext.
d) die Person auf Ihre Geschlechtsmerkmale reduziert und dies in den Mittelpunkt der Werbegestaltung gerückt wird.

1.1. Allgemeine Werbegrundsätze
5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch eine entwürdigende Darstellung von Sexualität oder anderweitig diskriminierende Darstellungen.

Hinweis: Die Geschäftsstelle des ÖWR empfiehlt dem Unternehmen das beanstandete Sujet nicht mehr auf deren Firmenautos einzusetzen sowie deren Bewerbung von der Website zu nehmen.