Sexistische Werbung

21.03.2018


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Vor dem neu errichteten Wohngebäude am Tiefen Graben befindet sich ein Werbeplakat der Firma rendity.com , welches wie folgt lautet: "Gib deiner Stadt ein Gesicht" - Immobilien Crowdinvesting: daneben eine "aufgerissene" Wand, welches die halbgeöffneten" rosaschimmernden Lippen einer Frau zeigt.

Hier meine Ausführungen dazu:

Vor dem neu errichteten Wohngebäude am Tiefen Graben befindet sich ein Werbeplakat der Firma rendity.com , welches wie folgt lautet: "Gib deiner Stadt ein Gesicht" - Immobilien Crowdinvesting: daneben eine "aufgerissene" Wand, welches die halbgeöffneten" rosaschimmernden Lippen einer Frau zeigt.

Ich finde diese Darstellung aus folgenden Gründen diskriminierend:

1. Die Darstellung auf "Peep-Show" Art zeigt einen Frauenmund in einer Art und Weise welche an pornografische Darstellungen erinnern lässt .

2. Die Aussage zeigt ein Gesicht in Verbindung mit der Darstellung des rosaglänzenden, halbgeöffneten Frauenmundes und reduziert die Visibilität einer Frau auf eben diesen und vermittelt damit, dass halbgeöffnete schimmernde rosarote Öffnungen das Gesicht einer Frau sind.

3. Die Verbindung einer Immobiliencrowdwerbung mit besagtem Frauenmund reduziert die "Verkäuflichkeit eines Objektes" auf ihren geöffneten Körpereingang und vermittelt eine plattes Frauenbild..

4. Ich fühle mich täglich beim Weg in die Arbeit an diesem Plakat vorbeigehend als Frau und menschliches Wesen diskriminiert , da mir vermittelt wird, Frauen sind dazu da, mit halbgeöffneten glänzenden Körperöffnungen ihre Sichtbarkeit, Verfügbarkeit und Verkäuflichkeit durch die Welt zu tragen,

5. Das Gesicht steht für die Identität eines Menschen. Die Identität einer Frau wird durch dieses Bild reduziert.

mit freundlichen Grüßen

 



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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahmen „Gib deiner Stadt ein Gesicht.“ des Unternehmens Rendity keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:
Die überwiegende Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen erkannte keine Verletzungen des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft. Es konnte die werbliche Überzeichnung der Situation „Gib deiner Stadt ein Gesicht.“ eindeutig erkannt werden und somit besteht kein Grund zum Einschreiten.

Die diskriminierende Darstellung – Frauen werden auf abwertende Weise dargestellt – wie in der Beschwerde angeführt, konnte von der Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen nicht erkannt werden.
Im vorliegenden Fall wurde eine Darstellung gewählt, die in keinem Konflikt mit den Bestimmungen des Ethik-Kodex der österreichischen Werbewirtschaft steht.