Sag nicht Projekt - wenn du nicht Hornbach meinst

16.03.2018


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Sehr geehrte Damen und Herren, seit einer geraumen Zeit läuft im TV eine Werbung, in dem verschiedene Personen, die das Wort "Projekt" verwenden aggressiv attackiert werden, weil man dieses Wort nur im Zusammenhang mit Hornbach verwenden soll. In Zeiten in denen es immer mehr aggressive Gewaltübergriffe sowie Gewaltverherrlichung gibt, Menschen angegriffen werden, weil sie vermeintlich jemanden "schief" anschauen etc..., finde ich es mehr als bedenklich, dass ein Unternehmen damit wirbt, dass die Verwendung eines, im üblichen Wortschatz stehenden Wortes zu dieser aggressiven, ja schon brutalen Reaktion führt. Ich kann in dieser Werbung auch keine Satire, Ironie oder ähnliches erkennen. Abgesehen davon ist es überhaupt bedenklich dass es in einer Werbung so mit Gewalt umgegangen werden darf, außer wenn es um die Gewalt an sich geht und die Werbung etwas dagegen tun will. Freundliche Grüße


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahmen „Sag nicht Projekt, wenn Du nicht HORNBACH meinst“ des Unternehmens Hornbach die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen ist der Auffassung, dass die beanstandete Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, konkret Artikel 1.1 Allgemeine Werbegrundsätze und 1.3 Gewalt nicht sensibel genug gestaltet wurde.

Von der Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen konnte die werbliche Überzeichnung der beanstandeten Werbemaßnahme erkannt werden. Jedoch sind die Werberäte und Werberätinnen der Ansicht, dass die beanstandete Werbemaßnahme Gewalt verharmlost und dem/der durchschnittlichen Betrachter/in suggeriert, dass Gewalt tolerierbar ist.

Des Weiteren gaben die Werberäte und Werberätinnen zu bedenken, dass Werbung soziale Verantwortung trägt und nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen soll.

Die Werberäte und Werberätinnen empfehlen den sensibleren Umgang bei künftigen Werbemaßnahmen, im Speziellen entsprechend der nachfolgenden Kodex-Punkte:´

1.3 Gewalt

1. Werbung darf sich keiner gewalttätigen, Gewalt verharmlosenden, Gewalt ästhetisierenden oder Gewalt verherrlichenden Inhalte bedienen.

2. Es dürfen keine Darstellungen und Aussagen erfolgen, die brutales, aggressives, asoziales oder gewalttätiges Verhalten abbilden oder zu solchen Verhaltensweisen ermutigen, diese fördern oder stillschweigend dulden, unabhängig von der Umsetzung (z. B. in der Form von Animation, Comic usw.).

1.1. Allgemeine Werbegrundsätze

1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein,  insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.

4. Werbung darf nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen.