BIPA und Frauentag

08.03.2018


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Bipa und Frauentag Beiliegender Werbetext indiziert eine eindeutige Zuordnung von "Putzen auf Frauen" auf. Der volksverblödende Effekt sollte in der Beurteilung ebenfalls nicht unterschätzt werden.


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft.