XXXLutz

27.02.2018


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Die Werbung verlassen Sie sofot ...... ist meiner Meinung nach nicht zuzulassen und nicht gerechtfertigt. Ältere Menschen und Personen mit besonderen Gebrechen hören nur teilweise hin und bekommen sogar Angstgefühle! Wo bleibt der gesunde Menschenverstand. Eigentlich VERÄCHTLICH!

Bei Älteren Menschen kann eine Panikreaktion ausgelöst werden.

Präambel Sicherheit
1. Werbung soll die allgemeine Sicherheit nicht gefährden.
1.1 Es sollen keine Darstellungen und Aussagen erfolgen, die sicherheitsgefährdende Verhaltensweisen bzw. Situationen darstellen oder zu solchem Verhalten ermutigen können


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahmen „Vorsicht verlassen Sie das Haus …“ des Unternehmens XXX-Lutz keinen Grund zum Einschreiten.


Begründung:
Die überwiegende Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen erkannte keine Verletzungen des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft. Es konnte aufgrund der Logoeinblendung innerhalb einiger Sekunden, die Meldung als Werbemaßnahme erkannt werden und nicht als reale Aufforderung für Gefahr in Verzug.
Dennoch empfiehlt eine wesentliche Anzahl der Werberäte und Werberätinnen für zukünftige Werbemaßnahmen dieser Art, eine dauerhafte Logoeinblendung zu erwägen.