Patent- und Markenregister

27.02.2018


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Markeneintragung in polnische Onlinedatenbank kommt als Zahlungsaufforderung


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich dieser Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.