Pharmawerbung Fa ratiopharm

01.02.2018


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Als Allgemeinmedizinerin erhielt ich an meine Praxisadresse eine Aussendung mit der Abbildung eines Kleiderständers,an dem sich ein Männerhemd und Hut sowie ein rosa BH und eine am Boden liegende Jean befinden mit folgendem Text: "Schön so ein Ständer" und umseitig: "Wer einen Ständer braucht, muss sich rechtzeitig darum kümmern". Ich fühle mich davon negativ berührt und in sexistischer Weise verletzt. Bei Bedarf kann ich diese Werbung zusenden.


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahmen „Ein Ständer so lange man einen braucht“ des Unternehmens Ratiopharm keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Die eindeutige Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen ist der Auffassung, dass die beanstandete Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft sensibel genug gestaltet wurde. Es konnte die werbliche Überzeichnung bzw. der Einsatz der humoristischen Darstellung der Situation „Ein Ständer so lange man einen braucht“ eindeutig erkannt werden und somit besteht kein Grund zum Einschreiten.