Plakat Südtiroler Heimatbund

31.01.2018


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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich ersuche um Prüfung, ob das im Anhang übermittelte Werbeplakat des Südtiroler Heimatbundes (fotografiert am 26.1.2018 auf Höhe der Praterstraße 52, 1020 Wien) mit dem Text „Süd-Tirol dankt Österreich“, Unterzeile „für die Möglichkeit, bald schon wieder den Pass unseres Vaterlandes zu bekommen!“ vor rot-weiß-roter Flagge
– . als Werbeträger einzustufen ist, „deren Hauptzweck und -wirkungsweise offensichtlich den auf dem Gebiet der Bundesrepublik Österreich geltenden einschlägigen Gesetzen widerspricht“
– - ob solche Botschaften im öffentlichen Raum von einer Gruppierung wie dem Südtiroler Heimatbund vor einer offiziellen Klärung zumutbar bzw. mit dem Ethikcodex des österreichischen Werberates vereinbar sind.
Auch wenn im österreichischen Regierungsprogramm die Möglichkeit einer Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler angeregt wird, so ist dieses Angebot doch aktuell mit etlichen ungeklärten Fragen verbunden: siehe dazu Standard-Artikel vom 16.1.2018
https://derstandard.at/2000072326804/Suedtirol-Warum-die-Doppelstaatsbuergerschaft-fuer-Aufregung-sorgt#
Laut ExpertInnen müssten die Verfassung angepasst und Völkerrechtsverträge umgeschrieben werden (Standard vom 20.12.2017), denn dieser Schritt verlangt von Österreich die Kündigung einer Europarats-Konvention, eine tiefgreifende Änderung des österreichischen Rechts durch Verfassungsgesetze, und in politischer Sicht ein vorhergehendes Einvernehmen mit Italien. (Tiroler Tageszeitung 01.12.2017) – ist ergo zum gegebenen Zeitpunkt nicht rechtskonform.
Auch Völkerrechtsexperte Walter Obwexer von der Universität Innsbruck weist gegenüber der APA darauf hin, dass die schwierigen rechtlichen Fragen sogar erst danach anfangen. (SN 19.12.2017)
Und ich darf auch noch aus den OÖ Nachrichten die Aussage eines Regierungsmitglieds vom 16.01.2018 zitieren:
Das Vorhaben ist "Teil des Regierungsabkommens", betonte Kneissl in Rom. Österreich habe als Schutzmacht in Bezug auf die dynamische Fortentwicklung des Minderheitenschutzes die völkerrechtlich verankerte Verantwortung, sich einzubringen, sagt sie. "Es ist aber von Anfang an gesagt worden, dass dies nur im Gleichklang mit Rom und Bozen geschieht", so Kneissl. Bis zum tatsächlichen Angebot der österreichischen Staatsbürgerschaft an die deutsch- und ladinischsprachige Bevölkerung sei es aber "noch ein langer rechtstechnischer Weg".
Auch aus ethischen Gründen finde ich persönlich solche Botschaften im öffentlichen Raum mehr als problematisch und ich greife hier das Zitat des amtierenden Südtiroler Landeshauptmanns Kompatscher auf:
„Es gibt scheinbar immer noch Leute, die nicht gemerkt haben, dass wir nicht mehr im 19. oder in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts leben und dass der nationalistische Ansatz diesen Kontinent zweimal ins Unglück gestürzt hat, insbesondere auch Südtirol.“ (APA, 14.01.2018)
Ich denke und hoffe, dass der Werberat diese Meinung teilt, dass man solcherlei Anliegen nicht auch noch mit Werbebotschaften stärken sollte.
Ich bedanke mich für eine Prüfung der Angelegenheit und bin für Rückfragen gerne erreichbar!
Danke mfg


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des ÖWR. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.