Werbung mit Waffe in Kärnten

22.01.2018


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Sehr geehrte Damen und Herren,

ergänzend zu meiner e-Mail vom 22. Jänner 2018 möchte ich folgende Beschwerde zur Werbung für das „internationale show jumping“ einbringen:

Eine Waffe symbolisiert für mich Gewalt und hat immer etwas mit Töten oder Zerstörung zu tun. Noch dazu wenn sie gleich groß wie ein weisses „Barbiepuppenpferd“ dargestellt wird. Dazu kommen noch Zahnräder im Hintergrund, die für mich so etwas wie „die Zeit läuft für das arme unschuldige weisse Pferd, durch die schwarze Pistole ab“.

Auch wenn das Werbeplakat primär einen Pferde-Spring-Bewerb ankündigt, ist es einem Kind/Jugendlichen schwer zu erklären, dass dieser beworbene Event
offensichtlich durch den Verkauf von Waffen die zur Tötung von Menschen/Tieren eingesetzt werden, finanziert wird.

Weiters befinden sich die Werbeplakaten an stark frequentierten Einfahrtstrassen nach und aus Klagenfurt. Täglich fahren hier Kinder mit ihren Eltern, bzw.
öffentliche Buse mit Kindern/Schulkindern/Jugendlichen vorbei.

Ich frage mich, nachdem man bereits mit Nikotin und Zigaretten geworben hat (z.B. Marlboro Werbung), jetzt mit Waffen wirbt, kommen als nächstes Drogen,
die für Werbezwecke herangezogen werden und akzeptiert werden - ist das unsere (Werbe-)Zukunft - ist die Welt nicht schon gewalttätig genug?!

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahmen „International Horse Jumping“ des Unternehmens Glock die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus.

Begründung:
Die absolute Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sieht im Hinblick auf das beanstandete Werbesujet eine Verletzung des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, vor allem der Artikeln 1.1 Allgemeine Werbegrundsätze und 1.3 Gewalt.

Zum wiederholen Male wurde die Waffe sehr präsent in den Vordergrund bei der Bewerbung des Reitevents gestellt.

Der verzerrte Kontext der Gesamtaufmachung – Pferde und liebliche Farben im Zusammenhang mit Schusswaffen - stellt eine Verharmlosung eben jener dar und der davon ausgehenden Gefahr, wird nicht ausreichend Rechnung getragen.

Überdies trägt Werbung soziale Verantwortung, da sie im Mittelpunkt der Öffentlichkeit steht. Dies wird von der absoluten Mehrheit der Österreichischen Werberäten und Werberätinnen neuerlich sehr kritisch gesehen, da das Design der Werbemaßnahme als Gewalt verherrlichend beurteilt wird.

Die Werberäte und Werberätinnen sehen einen Verstoß gegen die nachfolgend angeführten Punkte des Ethik-Kodex der österreichischen Werbewirtschaft:

1.3 Gewalt
7. Bei der Bewerbung von Waffen muss darauf geachtet werden, dass der besonderen Gefahr, die bei deren Verwendung ausgeht, unbedingt Rechnung getragen wird.
1. Werbung darf sich keiner gewalttätigen, Gewalt verharmlosenden, Gewalt ästhetisierenden oder Gewalt verherrlichenden Inhalte bedienen.
6. Werbung darf keine Inhalte transportieren, die zwar vordergründig nicht gewalttätig erscheinen, im Gesamtzusammenhang aber als gewalttätig zu beurteilen sind.

1.1. Allgemeine Werbegrundsätze
1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, ins-besondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.