Plakat

27.01.2018


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revisionistischer und nationalistischer Inhalt auf einer Werbefläche eines Mobilfunkunternehmens, an dem die Republik Österreich nicht geringfügig beteiligt ist.


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des ÖWR. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.