"Billa - bis zu -65%"

15.01.2018


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Liebe Mitglieder des Werberats,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich ersuche sie zu prüfen ob eine Beschwerde gegen die Kampagne der Billa / REWE Gruppe "bis zu -65% Rabatt" laut ihren Standards für "Irreführende Werbung" gerechtfertigt ist.

Als unterstützende Materialien finden Sie anbei:
(1) ein Foto einer großflächigen Werbung auf der Auslage einer Billa Filiale. Bitte beachten Sie auch das lesbare Kleingedruckte.
(2) (3) (4) Screenshot-Ausschnitte der Homepage zum Zeitpunkt 15/01/2018 - 16:54, auf welche das Sujet auf (1) verweist.

Auf den ersten Blick wird bei der Kampagne der Eindruck erweckt, bei einem Einkauf von über 20 Euro bekommt man einen absurd hohen einmaligen Rabatt in der Höhe von 65% auf einen Einkauf. Die Einmaligkeit wird untermauert durch das Kleingedruckte, in dem darauf verwiesen wird, dass die Aktion nur einmal pro Vorteilscardbesitzer möglich ist. Weiters trägt die Tatsache, dass es eine Jubiläumsangebot und damit sehr selten ist, dazu bei, dass man als Konsument es für glaubwürdig erachtet, dass tatsächlich ein so hoher Preisnachlass gewährt werden könnte.
Speziell findet sich im Kleingedruckten der Fensterwerbung findet (a) der Verweis auf die Mindesthöhe des Ersteinkaufs in der Höhe von 20 Euro, als Voraussetzung für die Bereitstellung des Rabatts für einen Folgeeinkauf in Höhe von maximal 500 Euro; und (b) ein Verweis auf die Homepage für weitere Informationen. Über die detaillierten Kriterien des Rabatts ist das Werbesujet also bereits außerordentlich intransparent. Hier sei als Vergleich angemerkt, dass sich selbst bei Werbungen für Handyverträgen, welche auch nicht für Ihre transparente Kommunikationspolitik bekannt sind, Servicepauschalen oder ähnliches zumindest bereits im Kleingedruckten des Sujets findet.
Auf der Homepage mit dem großen Header (2) jedoch wird man über die Details der Aktion - welche Kriterien angewandt werden für die Ermittlung der Rabatthöhe - weiterhin im Unklaren gelassen. Es findet sich nach hinunterscrollen (3) bloß ein Verweis auf "die Chance auf bis zu 65% auf einen Folgeeinkauf*". Die Formulierung "Chance auf" klingt bereits mehr nach Gewinnspiel, bei welchem ein mündiger Konsument Erwartungen über die Wahrscheinlichkeit bildet, als nach "Rabatt", bei welchem die Nutzenerwägung anders verläuft. Der Stern * nach "Folgeeinkauf" nährt die Hoffnung nach der Schnitzeljagd durch Fußnoten nun nach dem dritten Querverweis endlich die zu erwartende Transparenz zu finden.
Doch auch hier wird der Konsument wiederum enttäuscht. Die Fußnote der Homepage (4) beinhaltet nämlich die selbe Information wie jene Fußnote auf dem Auslagenaufkleber, sans dem Verweis auf die Homepage. Immerhin den ewigen Zirkelverweis bleibt dem Konsument erspart.
Ausschlaggebend hier Irreführung zu vermuten sind für mich folgende drei Gründe:
1) Auf dem Sujet ist für den durchschnittlichen Konsumenten unzureichend kenntlich gemacht, dass er an einem Gewinnspiel teilnimmt und nicht an einer Rabattaktion. Selbst die Fußnote reicht nicht aus um das Angebot vollumfänglich rein aus dem Werbesujet zu erfassen.
2) Der Verweis auf die Homepage ist ein zusätzlicher Schritt, welchen ich als zu viel empfinde.
3) Der modus operandi des Gewinnspiels ist intransparent, was eine informierte Konsumentscheidung unmöglich macht. - man weiß nicht ob jeder 50. Einkauf -65% auf den Folgeeinkauf gewinnt, oder nur jeder 1000.

Ich ersuche Sie sich diese Kampagne genauer anzusehen und meinen Eindruck zu evaluieren.

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Das Beschwerdeverfahren ist hiermit abgeschlossen.