Der Unternehmer als ignoranter Narziss:Aufregung um AK-Video - nachrichten.at

25.04.2017


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Entscheidung des Ethik-Senats des Österreichischen Werberates

Spruch:
Der Ethik-Senat des Österreichischen Werberats hat wie folgt entschieden:

Dem Einspruch wird nicht Folge gegeben.


Begründung:
Die Einspruchswerberin bringt im Wesentlichen folgendes vor: Der Werberat sei unzuständig, weil es sich um interessenpolitische Werbung einer Körperschaft öffentlichen Rechts handle sowie um Werbung von und für Non-Profit-Organisationen gemäß Art. 2 Abs. 4 lit. c der Verfahrensordnung des Österreichischen Werberates.
Inhaltlich bestreitet die Einspruchswerberin eine pauschale Verunglimpfung des Unternehmertums sowie eine Herabwürdigung von Frauen.

Zur Zuständigkeit des Österreichischen Werberates hat der Ethik-Senat folgendes erwogen:

Die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates ist gegeben, weil dieser seine Kompetenzen nach Art. 2 Verfahrensordnung (V-O) aus einer wertenden Auslegung der gesamten Bestimmung ableitet.

Die Einspruchswerberin ist Teil der Wirtschaft, ihr gesetzliches Aufgabengebiet erstreckt sich primär auf wirtschaftliche Bereiche (§ 1 Arbeiterkammergesetz 1991, wo die sozialen, wirtschaftlichen und beruflichen vor den kulturellen Interessen gereiht sind). Sie erbringt entgeltliche Leistungen, sogar im Wettbewerb zu freien Berufen (z.B. Anwaltschaft), auch wenn diese über die Pflichtbeiträge der ex lege-Mitglieder finanziert werden. Insofern liegt Wirtschaftswerbung vor (Art. 2 Abs. 2 V-O).
Die Einspruchswerberin ist aber auch als „öffentliche Stelle des Bundes“ (Art. 1 Abs. 3 V-O) anzusehen, weil sie durch öffentliches Recht (Bundesgesetz) geschaffen wurde, der Staatsaufsicht unterliegt (§ 91 Arbeiterkammergesetz 1991), Überwachungsaufgaben hat (§ 5 leg.cit.) und der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegt (§ 20a RHG). Die Einspruchswerberin hat demnach als „öffentliche Stelle des Bundes“ zu gelten. Nach § 2 Abs. 4 lit. c V-O ist der Werberat allerdings für Werbung von ,,Non-Profit-Organisationen“ nicht zuständig. Dieser Begriff wird aber allgemein nur für nicht-staatliche Einrichtungen angewendet, was die Einspruchswerberin eben nicht ist. Ebenso wenig ist der ORF eine Non-Profit-Organisation, obwohl auch er nach dem Gesetz nicht auf Gewinn gerichtet ist (§ 1 Abs. 4 ORF-G). Zutreffend bezeichnet die Einspruchswerberin ihre Werbung als „interessenpolitische Werbung“, aber es ist die Werbung für wirtschaftliche Interessen und damit schon alleine deshalb Wirtschaftswerbung.

Überdies wird aber auch eine konkrete Leistung beworben. Gegenstand dieser Werbung ist nämlich die Anpreisung einer Leistungskarte. Hier wird ein mit entgeltlichen Vorteilen verbundenes Serviceangebot beworben. Konkret bringt die beworbene Leistungskarte einen wirtschaftlichen Mehrwert für die Mitglieder.

Zum inhaltlichen Vorliegen der Einspruchswerberin:

Der vorliegende Spot wird auch vom Ethik-Senat als Abwertung einer Berufsgruppe und damit Diskriminierung (Punkt 1.2.2 Ethik Kodex) verstanden. Zwar sind Überzeichnung, Karikatur und Satire zulässige Gestaltungsmittel, jedoch wird die Grenze dann überschritten, wenn diese Mittel der Diskriminierung des interessenpolitischen Gegenübers dienen. Verstärkt wird diese Diskriminierung noch durch ein sexistisches Gestaltungselement, obwohl dieses, nach Auffassung der Mehrheit der Ethik-Senats-Mitglieder, nicht eine Herabwürdigung der Frau intendiert, sondern der Gruppe der Unternehmer. Insofern liegt nach Auffassung der Mehrheit der Ethik-Senats-Mitglieder keine geschlechterdiskriminierende Werbung (Punkt 2.1.1. Ethik Kodex) vor.

Der gegenständliche Spot der Einspruchswerberin wird nach einstimmiger Auffassung der Ethik-Senats-Mitglieder aber insbesondere Punkt 1.2. Ethik Kodex nicht gerecht, wonach Werbung soziale Verantwortung trägt.

Die herabsetzende pauschalierte Verunglimpfung der Unternehmerschaft ist zur Bewerbung der eigenen Leistungen nicht erforderlich und ist eine Diskriminierung einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe aufgrund ihres Status als Unternehmer.

Insofern sieht der Ethik-Senat den Punkt 1.2.Ethik und Moral verletzt und bestätigt daher die Aufforderung zum Stopp der Kampagne bzw. zum sofortigen Sujetwechsel.


Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahmen der AK Oberösterreich die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus.

Begründung:

Die eindeutige Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sind der Ansicht, dass der beanstandete Spot eine ganze Berufsgruppe diskriminiert, Dominanzgebaren als "normal" gegenüber Mitarbeiterinnen suggeriert und zusätzlich gegenüber Frauen eine Herabwürdigung beinhaltet.
Konkret erfüllt die, bewusste, Darstellung des Unternehmers als, selbstverliebter Ausbeuter, der sich über sozialrechtliche Bestimmungen, wie Mutterschutz und Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, hinwegsetzt, nicht die im Ethik-Kodex aufgestellten Anforderungen der sozialen Verantwortung und Redlichkeit.
Pauschale und völlig undifferenzierte abwertende Darstellungen von Gruppen, in diesem Fall von Unternehmern und Führungskräften, um eine Aufwertung einer anderen Gruppe bzw. Leistung zu erreichen, entsprechen nicht den moralischen und ethischen Anforderungen der diskriminierungsfreien Kommunikation und ist weiters als irreführend zu qualifizieren.
Exemplarisch für die Darstellung von Unterwerfung und Ausbeutung und somit für die Abwertung der Frau und der Gleichwertigkeit der Geschlechter wird der Griff in das Dekolletee der schwangeren Frau, die sich Geldscheine in den Ausschnitt stecken lässt, ohne sich selbst zu wehren, herangezogen. Gleichzeitig wird männliches Dominanzgebaren toleriert.
Die werbliche Überzeichnung wurde erkannt, ist jedoch aus den oben genannten Gründen abzulehnen.

Die Werberäte und Werberätinnen sehen einen Verstoß gegen die nachfolgenden Punkte des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft:

1.1. Allgemeine Werbegrundsätze
3. Werbung muss den Grundsätzen der Lauterkeit, wie sie im Wirtschaftsleben wie sie im Wirtschaftsleben allgemein anerkannt sind, entsprechen.
5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch eine entwürdigende Darstellung von Sexualität oder anderweitig diskriminierende Darstellungen.
6. Werbung darf nicht gegen den Grundsatz der Redlichkeit und Wahrhaftigkeit verstoßen.
4. Werbung darf nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen.
1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.

1.2 Ethik und Moral
Werbung trägt soziale Verantwortung.
1.2.2 Werbung darf niemanden mittelbar oder unmittelbar diskriminieren oder Diskriminierung fördern, insbesondere aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, der Staatsbürgerschaft, des sozialen Status, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder sonstiger Gründe.

2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung

2.1.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn,
a) Frauen oder Männer auf abwertende Weise dargestellt werden;
b) die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird;
c) Unterwerfung oder Ausbeutung dargestellt oder zu verstehen gegeben wird, dass Gewalt oder Dominanzgebaren tolerierbar seien;

Der ÖWR ist im Sinne seiner Verfahrensordnung Artikel 2 3 (b) zuständig:
Artikel 2 Zuständigkeit des Österreichischen Werberates
(3) Der Österreichische Werberat ist zuständig
b) für Professionelle Kommunikation zur Information der Bürgerinnen und Bürger ("Public Information") durch öffentliche Stellen des Bundes und des Landes (erweiterter Zuständigkeitsbereich).

 


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1)Herabwürdigung von Frauen. Mann stopft einer Frau einen Geldschein in den Ausschnitt und grapscht damit ihre Brust an, ohne dass sie sich wehrt.Das Grapschen steht in keinem Zusammenhang mit dem beworbenen Produkt (Leistungskarte). 2)Diskriminierung des Mannes: der Mann im Video hat ersichtlic eine herabwürdigende und verachtungsvolle Haltung Frauen gegenüber. Er greift nicht nur in die weibliche Intimspähre ein, sondern verachtet Frauen auch ob ihrer fehelenden Intelligenz


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1.) Unternehmer werden (im Halbscherz) als narzistisch und verantwortungslos dargestellt. Ethisch bedenklich, da es suggeriert, dass der Unternehmer der Feind des Arbeitnehmers ist (das war ca. 1880 wohl auch wirklich oft so). Dieser Spot ist Hetze, die suggeriert dass das Joch der Arbeitnehmer-Schaft nur durch die Arbeiterkammer erträglich gemacht werden kann. Die Werber haben allerdings leider vergessen darauf hinzuweisen, dass ein es einen sicheren Hafen gibt (aber wohl nur für wenige Auserwählte): Der des Vertragsbediensteten im öffentlichen Dienst, der vom Steuerzahler bezahlt wird (Ist aber ein Geheimtipp). So muss Wirtschaft! 2.) Getrennte Beschwerde wegen katastrophaler Qualität des Spots in Umsetzung, Sprache, Verständlichkeit & Logik


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http://diepresse.com/home/wirtschaft/eco1848/5207979/Heftige-Kritik-an-ueblem-KlassenkampfVideo-der-AK-Oberoesterreich Ich würde sagen, Menschen (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) verachtend und wenn man das Video nur inhaltlich ohne unternehmerischer Wahrnehmung betrachtet: 100 % Sexistisch, weil hier suggeriert wird, dass Geld und Macht, wenn es ausschließlich in Männerhand vorhanden ist, dazu führt, dass Frauen zu geldgeilen Luder werden und sich von der Ausstrahlung von präpotenter Macht angezogen fühlen und nicht einmal vom Heiligtum, des Lebens, dass sie in ihnen tragen, sich kaufen ( prostituieren ) lassen würden.


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Der Werbefilm der Arbeiterkammer OÖ- gezeigt in Kinos in OÖ ist derart diskriminierend gegenüber Unternehmer/innen und Arbeitnehmer/innen, dass es schwer fällt dafür Worte zu finden. Diese Herabwürdigung von Menschen, Schwangeren Geld in den Ausschnitt zustecken, etc.und zu meinen weil "gerappt2 wird sei das ein lustiges modernes Video ist eine Unverschämtheit. Noch dazu mit den Geldern einer Zwangsmitgliedschaft. hier müsste neben der AK auch auch die Werbeagentur verantwortlich gemacht werden, die so etwas "kreiert" hat. Ich führe den link an, damit Sie das Video sehen https://www.facebook.com/AK.Oberoesterreich/videos/10155843516725606/


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Herabwürdigende Darstellung von Arbeitgebern und damit unnötiges und grundloses aufhetzen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Weiters Geschlechterdiskriminierende Dartellung eines Mann, der einer Frau Geld in den BH steckt. siehe dazu: https://www.facebook.com/AK.Oberoesterreich/videos/10155843516725606/


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Der aktuelle Werbespot der Arbeiterkammer Oberösterreich, geschalten in Neuen und Sozialen Medien (darunter auch Facebook), verstößt gegen den Ethik-Kodex der Werbewirtschaft. Damit wird auch ein gesamter Berufsstand bzw. das Berufsbild des Unternehmers pauschal herabwürdigend, beleidigend sowie mit billigem Sexismus heischend verunglimpft und dargestellt. Es gibt in unserem Land viele Gesetze zum Schutz von Arbeitnehmern. Unternehmern und Vorgesetzten in einem mit Zwangsbeiträgen der AK-Mitglieder produzierten Video z.B. zu unterstellen, dass sie einer Mitarbeiterin Geld in die Bluse schieben, ist eine pauschale Verunglimpfung, die so gesellschaftlich nicht akzeptiert werden kann. Siehe das Video unter: https://www.facebook.com/AK.Oberoesterreich/videos/10155843516725606/


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Ich ersuche den Werberat, den derzeit aktuellen Kinospot der AK Oberösterreich - ausgestrahlt im Kino und auf Social Media: www.facebook.com/AK.Oberoesterreich/videos/10155843516725606/?hc_ref=PAGES_TIMELINE sofort zu stoppen. Der Spot widerspricht mehreren Grundsätzen des Werberats > Lauterkeit > entwürdigende Darstellung > Redlichkeit und Wahrhaftigkeit und stellt beide Gruppen der österreichischen Sozialpartnerschaft (Unternehmer und Dienstnehmer !!!) vollkommen entwürdigend dar. Der Höhepunkt des Spots ist wohl die Szene, in der der arrogante superreiche Chef der offensichtlich schwangeren Mitarbeiterin einen Geldschein in den Ausschnitt schiebt. So eine Darstellung des menschenverachtenden Unternehmers und der dummen Mitarbeiter verstößt ganz klar gegen die Grundsätze der Selbstregulierung und dieser Spot ist sofort zu stoppen... Einem Einwand, dass das unter Umständen politische Werbung ist und dementsprechend nicht in die Kompetenz des Werberats fällt ist zu entgegnen, dass die AK keine politische Organisation ist, sondern eine öffentliche Interessensvertretung und auch für sie die Grundsätze des Werberats gelten !


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Sehr geehrte Damen und Herren! Die von der AK OÖ (bzw. Herrn Dr. Kalliauer als deren Vorsitzendem und Mitwirkendem) produzierte und verbreitete Werbung zur AK-Leistungskarte ist aus meiner Sicht rechtlich fragwürdig und beinhaltet zumindestens 2 ethisch inakzeptable Komponenten: -) Eine allgemeine pauschale Herabwürdigung und Diffamierung einer kompletten Gruppe - es werden "die österreichischen Unternehmer" in Bausch und Bogen als Ausbeuter und Kriminelle dargestellt -) die Darstellung von Frauen als "Sexbomben", die mit einem Geldschein im Dekolleté "ruhig gestellt" werden Anbei der Link zum Spot: https://youtu.be/gufPeec0yKk Der Arbeiterkammer ist damit gelungen, den Konsumenten das offensichtlich echte Bild von der Sicht- und Denkweise der dort tätigen Personen zu transportieren - dass das Niveau der AK-Kommunikationspolitik damit auf einen neuen Tiefstand gesenkt wurde, liegt meines Wissens nicht in der Beurteilungskompetenz des Werberats, soll aber nicht unausgesprochen bleiben. Ich bin mir nicht sicher, ob hier nicht auch tatsächlich rechtliche Grenzen überschritten wurden, dies sollte aber auf jeden Fall auch mitberücksichtigt werden in Ihrer Beurteilung. Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen und verbleibe mit freundlichen Grüßen!


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Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat auf ihrer Facebook-Seite unter dem Titel "Ak Rap" ein Video veröffentlicht, das die AK-Leistungskarte bewirbt. Dieses Video stigmatisiert "den Unternehmer" (von UnternehmerINNEN ist leider gar nicht die Rede) als korrupt, geldgierig und verantwortungslos. Dazu werden Textzeilen wie "Ich bin ein Narziss und verantwortungslos" verwendet, die im Video gewählte Bildsprache diskreditiert die Unternehmerschaft generalisierend aufs Schlimmste. Geworben wird für die AK als Unterstützerin, wenn - Zitat - "Arbeitnehmer zu Marionetten von Superreichen werden". (Ganz abgesehen davon, dass auch hier von ArbeitnehmerINNEN keine Rede ist.). Mit diesem Werbevideo wird ein gesamter Berufsstand verunglimpft und dessen fehlende Ethik und Moral pauschal konstatiert und angeprangert. Fehlende Moral und Ethik sind jedenfalls aber auch diesem Werbevideo zu attestieren. Link: https://www.facebook.com/AK.Oberoesterreich/videos/10155843516725606/


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 Der aktuelle Werbespot der AK in Oberösterreich verstößt in mehrerlei Hinsicht gegen den Ethik-Kodex der Werbewirtschaft. Konkret wird eine gesamte Personengruppe - Unternehmer/Unternehmerinnen - durch eine diskriminierende Art und Weise der Darstellung herabgewürdigt. Die Darstellung ist geprägt von sexistischen, chauvinistischen und zutiefst verletzenden Aussagen - in Bild und Text. http://mobil.nachrichten.at/nachrichten/wirtschaft/wirtschaftsraumooe/Der-Unternehmer-als-ignoranter-Narziss-Aufregung-um-AK-Video;art467,2548287

 



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Die Darstellung der Personen und die Herabwürdigung des Unternehmertums kann so nicht akzeptiert werden. Auch die Ermutigung und der offene Griff zwischen die Brüste einer Frau und das Geld hineinstecken ist 1. eine Sexuell Strafbare Handlung und eine Demütigung der Frau und des Frauenbildes in unserer Gesellschaft. Ich bitte Sie daher eintringlich den Spot und dessen Ausstrahlung durch die AK O.Ö in TV und sozialen Medien zu unterbinden. Mit freundlichen Grüßen


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In diesem Video der Arbeiterkammer Oberösterreich (https://www.youtube.com/watch?v=gufPeec0yKk) wird auf vulgärste Art ein Bild von Unternehmer/Innen gezeichnet, das in keinster Weise repräsentativ ist und in meinen Augen eindeutig Hetze gegen diese darstellt. Abgesehen vom hetzerischen Gesamtauftritt bedient sich die AK OÖ hier folgender Mittel: Diskriminierung von Frauen durch: - Darstellung von Frauen, die unter den vom "Unternehmer" in die Luft geworfenen Geldscheinen rumtanzen und damit Frauen unterstellt wird, dass sie mit ein paar Scheinen zu kaufen sind; - Darstellung von Frauen als sexuelles Objekt, z. b. in der Szene, in der der "Unternehmer" einer schwangeren einen Geldschein zwischen ihre Brüste steckt Pauschale Diffamierung von Unternehmern als egomane Narzisse, die ihren Mitarbeitern mit ausschließlich mit Verachtung begegnen und sie nur für ihre persönlichen Macht- und Geldansprüche be- und ausnutzen. Generelle Darstellung von ArbeitnehmerInnen als willenlose, nicht zum selbständigen Denken und Handeln fähige Menschen. Dass dieses Video von einer Organisation, die sich aus den Zwangsmitgliedsbeiträgen ihrer MitgliederInnen finanziert, hergestellt wurde und verbreitet wird, macht die Sache noch schlimmer. Mit diesem Video wird ohne faktischer Argumentation das in der Regel gute Klima zwischen ArbeitgeberInnen und -nehmerInnen gefährdet und beschädigt. Ich bin übrigens selbst Arbeitnehmer, nicht Unternehmer.