ALG. Werbung f. das Glücksspiel

19.04.2017


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Das Verfahren konnte nicht durchgeführt werden, da trotz Aufforderung die erforderlichen Informationen bzw. Unterlagen nicht eingebracht wurden. Nach einer einmonatigen Wartezeit wurde das Verfahren nunmehr geschlossen.


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Sehr geehrte Damen und Herren, in meiner Familie gibt es jemanden der dem sogenannten ,,Glücksspiel " verfallen ist.Und solche Fälle gibt es immer mehr.Es ist eine Krankheit,die nur sehr schwer zu bekämpfen ist.Leider ist nicht nur die eine Person betroffen,sondern das gesamte Umfeld.Deswegen ist es nicht sehr hilfreich, seitens der verschiedenen Werbespots etc. ,das ganze Angebot an Spielen als etwas einfaches,lockeres,schönes,befreiendes darzustellen.Ich bin sicher nicht die einzige, die einen sensiblen Umgang mit diesem ,,legalem Drogenanbot" in den Medien wünscht .