Puntigamer - Todesanzeige Bier

23.03.2017


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft.


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Wie die Tageszeitung "Kleine Zeitung" am Dienstag, dem 14. März 2017 berichtete, verlor ein LKW, am Freitag, dem 13. März 2017 bei einem Unfall seine Ladung. Bei der Ladung handelte es sich um eine hohe Anzahl an Bierflaschen des Unternehmens Puntigamer, ein hoher Anteil der Flaschen wurde bei dem Unfall zerstört. Bereits am Montag, dem 13. März 2017, 17:08 Uhr nutzte Puntigamer, den Unfall für eine Werbemaßnahme auf seinem Facebook Account. Die Werbemaßnahme umfasst dabei ein Werk der Filmkunst sowie Tonkunst und wurde unter folgendem Link https://www.facebook.com/Puntigamer/videos/1547025242004318/?autoplay_reason=user_settings&video_container_type=0&video_creator_product_type=2&app_id=2392950137&live_video_guests=0 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das Werk dauert in seiner Gesamtheit 1:08 Minuten und zeigt in etwa 5-sekündigem Abstand jeweils eine Bierflasche des beklagten Unternehmens. Zusätzlich wurde eine Überschrift eingesetzt, die das Datum des Unfalls, den Trauertext "In liebevoller Erinnerung" sowie die Chargennummer des Produktes zeigt. Dem nicht genug, wurde das Video mit einer emotionalen Musik hinterlegt, wie sie häufig bei Begräbnissen eingesetzt wird. Durch die eingesetzen Mittel, vermittelt das Werk in seiner Gesamtheit den Eindruck, als sei der Tod einer geliebten Person bzw. mehrerer geliebten Personen zu betrauen. Da es sich hierbei jedoch um die Zerstörung einer Sache und nicht den Tod einen Menschen handelt, und der Verlust eines geliebten Menschen, in keiner Verhältnismäßigkeit mit mit dem Verlust einer Sache steht, handelt es sich hierbei augenscheinlich um einen ethischen und/oder moralischen Verstoß. Erschwerend kommt hinzu, dass der Beitrag mit einem weinenden Emoticon und dem Satz "Eine Schweigeminute für unsere Brüder und Schwestern, die heute in Bruck/Oberaich von uns gegangen sind" unterlegt ist. In Folge ist nicht auf den ersten Blick zu erkennen, dass es sich hierbei um Satire oder Ähnliches handelt. Dadurch ergibt sich für Personen, die vor kurzem oder auch vor längerer Zeit den Tod einer nahestehenden Person zu betrauern hatten, eine Belästigung, da durch die Betrachtung des Videos Erinnerungen und Emotionen an den Abschied von dieser Person hervorgerufen werden. Somit ist einer Entfernung sowie Unterlassung anzustreben.